A

Rahmenbedingungen der Qualifizierung und methodische Anmerkungen

A1 Ausgaben und Personal für Forschung und Entwicklung

Mehr Ausgaben für Forschung und Entwicklung: In Deutschland haben im Jahr 2022 Staat, Wirtschaft und Hochschulen zusammen 121,2 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung (FuE) verausgabt. Damit weist Deutschland im dritten Jahr in Folge – bei einem jährlich wachsenden Volumen – eine FuE-Intensität von 3,1% auf. Tabelle 1 schlüsselt die FuE-Ausgaben nach Leistungssektoren auf. Hier zeigt sich, dass der mit Abstand größte Anteil der Ausgaben in Deutschland – wie in den Jahren zuvor – im Wirtschaftssektor getätigt wird. Im Jahr 2022 waren dies 2,1% des BIP.

Hochschulen und AUFE sind Hauptträger der Qualifizierung und Förderung von WiKa: Ein großer Teil der Forschungsleistung an Hochschulen und AUFE wird von WiKa erbracht. Hochschulen und AUFE sind in Deutschland die Hauptträger der Qualifizierung und Förderung von WiKa. Dabei werden WiKa nicht nur für eine Tätigkeit an Hochschulen und AUFE selbst qualifiziert. Die Nachfrage nach wissenschaftlich qualifiziertem Personal ist in Beschäftigungsfeldern außerhalb der Hochschulen und AUFE noch deutlich höher als an den Hochschulen und AUFE. Ein Großteil der WiKa verlässt die Hochschulen und AUFE im Verlauf der Karriere dauerhaft und nimmt eine Beschäftigung in anderen Sektoren, insbesondere in der Privatwirtschaft, auf. Daher ist die wissenschaftliche Qualifizierung von WiKa von essenzieller Bedeutung für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands insgesamt.

JahrStaat, private Institutionen ohne ErwerbszweckHochschulenWirtschaftInsgesamt
InsgesamtWissenschafts-organisationen2
Ausgaben FuE in Mio. EuroAnteil am BIP in %Ausgaben FuE in Mio. EuroAnteil am BIP in %Ausgaben FuE in Mio. EuroAnteil am BIP in %Ausgaben FuE in Mio. EuroAnteil am BIP in %Ausgaben FuE in Mio. EuroAnteil am BIP in %
20057.8670,35.8010,39.3610,438.6511,755.8792,4
201010.3540,47.6710,312.7310,546.9291,870.0142,7
201512.4860,49.5420,315.3440,560.9522,088.7822,9
201915.0220,411.2070,319.1730,675.8302,2110.0253,2
202015.5890,511.6930,319.9620,671.0322,1106.5833,1
202116.7610,512.1790,320.6610,675.7612,1113.1843,1
202217.6050,512.8000,322.0070,681.8092,1121.4213,1

1 Stand: April 2024.

2 Gemeinsam von Bund und Ländern geförderte Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) und Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL).

Quellen: Statistisches Bundesamt (diverse). Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung – Fachserie 14, Reihe 3.6, Wiesbaden; zu AUFE. Statistisches Bundesamt (2024). Ausgaben, Einnahmen und Personal der öffentlichen und öffentlich geförderten Einrichtungen für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Sonderauswertung, Wiesbaden

Download: Tabelle

A2 Qualifizierung und Förderung

Promotionsrecht an Fachhochschulen (FH) beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW): Im Wintersemester 2022/23 gab es 423 Hochschulen in Deutschland. Diese werden unterschieden in 182 Universitäten und gleichgestellte Hochschulen (d. h. Pädagogische, Theologische und Kunsthochschulen) einerseits sowie 241 FHs und Verwaltungsfachhochschulen andererseits. In die Kategorie der Fachhochschulen fallen auch die HAWs. Das Promotionsrecht lag bis zum Jahr 2015 ausschließlich bei den Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Als erste HAW erlangte 2016 die Hochschule Fulda in Hessen das Promotionsrecht. Im Jahr 2023 haben bereits 8 der 16 Bundesländer den FHs und HAWs ein eigenes Promotionsrecht eingeräumt.

Auch AUFE maßgeblich an wissenschaftlicher Qualifizierung beteiligt: AUFE beteiligen sich unter anderem über Kooperationsvereinbarungen für Promotionen an der wissenschaftlichen Qualifizierung. Insbesondere die vier großen Wissenschaftsorganisationen sind diesbezüglich von zentraler Bedeutung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG), Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (FhG), Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. (HGF) sowie Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL).
Neben den vier großen Wissenschaftseinrichtungen zählen zu den AUFE, nach der Begriffsverwendung in diesem Bericht, auch die Ressortforschungseinrichtungen von Bund und Ländern, wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Museen und Akademien (soweit sie nicht in der WGL angesiedelt sind) sowie sonstige öffentlich geförderte Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.

Finanzielle Mittel für die Qualifizierung und Förderung von WiKa steigen nominell: Die Grundfinanzierung der staatlichen Hochschulen erfolgt fast ausschließlich über die Landeshaushalte. Diese Mittel sind die wichtigste Grundlage für die Qualifizierung und Förderung von WiKa. Sie sind in den Jahren von 2005 bis 2022 nominell von 19 Milliarden Euro auf 35 Milliarden Euro gestiegen (s. Abb. 1). AUFE werden über die Bundeshaushalte oder durch die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern finanziert. Neben der Grundfinanzierung erhalten Hochschulen und AUFE Einnahmen aus Drittmitteln, die unter anderem für die Qualifizierung von WiKa verausgabt werden. Hierunter finden sich vornehmlich Angebote und Programme der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des Bundes, der Privatwirtschaft, der EU sowie von Stiftungen. Sowohl die Drittmitteleinnahmen als auch die laufenden Grundmittel (Hochschulen) beziehungsweise die institutionelle Förderung (AUFE) sind seit 2005 nominell deutlich angestiegen.

Öffentliche Ausgaben für Hochschulen im Zeitverlauf von 2005 nach 2022 nach Körperschaftsgruppen (in Mrd. Euro)

0 5 10 15 20 25 30 35 40 Mrd. Euro 2005 2010 2015 1 2020 1 2021 1 2022 1 1,8 17 3,2 19 5,0 24 4,7 29 4,7 29 4,9 31 Bund Länder
Gruppe2005201020151202012021120221
Bund1,83,25,04,74,74,9
Länder171924292931

1 Vorläufige Daten. Die Daten für diese Berichtsjahre des Bildungsfinanzberichts basieren auf der Haushaltsansatzstatistik und nicht den Jahresrechnungsergebnissen der öffentlichen Haushalte und werden daher als vorläufig betrachtet.
Quellen: Statistisches Bundesamt (diverse). Bildungsfinanzbericht, Wiesbaden; eigene Darstellung

Kopieren:

Tenure-Track-Programm des Bundes und der Länder: Die Karriere- und Qualifizierungsbedingungen von WiKa spielten eine wichtige Rolle in den hochschulpolitischen Reforminitiativen der vergangenen Jahre. Das 2016 von Bund und Ländern beschlossene Programm zur Förderung des „wissenschaftlichen Nachwuchses“ (Tenure-Track-Programm) verfolgt das Ziel, die Tenure-Track-Professur in Deutschland flächendeckend als eigenständigen Karriereweg zu etablieren. Von den 1.000 bewilligten Tenure-Track-Professuren wurden zum Ende der Besetzungsfrist der zweiten Bewilligungsrunde (31. Mai 2023) insgesamt 971 Professuren erstmalig besetzt.

Exzellenzinitiative und Exzellenzstrategie: Die 2016 auf unbestimmte Zeit beschlossene Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder – das Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative – umfasst zwei Förderlinien: Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten. Dafür stehen seit 2019 jährlich insgesamt 533 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem Jahr 2026, mit Beginn der zweiten Förderrunde der Exzellenzcluster, erhöhen sich die jährlich verfügbaren Mittel für das Gesamtprogramm auf 687 Millionen Euro. Durch die Integration der WiKa-Förderung in die Forschungsstrukturen der Exzellenzcluster entstehen strukturierte Promotionsmöglichkeiten sowie Qualifizierungsmöglichkeiten für Promovierte. Mit den Mitteln der Förderlinie Exzellenzuniversitäten können Universitäten und Verbünde (die neben Universitäten auch AUFE mit einschließen können) als Teil ihrer strukturellen Profilierung auch die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Karrierestufen der WiKa verbessern.

Programm zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen („FH-Personal“): Zur Unterstützung der FHs/HAWs fördern Bund und Länder seit 2021 die Entwicklung und Umsetzung hochschul- und standortspezifischer Konzepte für die Gewinnung und Qualifizierung von Professorinnen und Professoren. Mit dem Förderprogramm greifen Bund und Länder Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2016 auf, der Rekrutierungsprobleme bei der Professur konstatiert hatte und Maßnahmen in den Bereichen der Personalstruktur, Personalgewinnung und -qualifizierung sowie des Personalmanagements empfohlen hatte. Insgesamt werden in „FH-Personal“ 98 FHs/HAWs gefördert, die in einem wettbewerblichen Verfahren aus den 241 FHs/HAWs ausgewählt wurden. Zur Finanzierung des Programms stellen Bund und Länder, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, ein Gesamtvolumen von bis zu 431 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung für WiKa über das Programm erfolgt indirekt, indem weitere Karrieremöglichkeiten für WiKa an den FHs/HAWs geschaffen werden.

Hochschulpakt 2020 und Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“: Im Rahmen des Hochschulpakts 2020, dem bis heute umfangreichsten Förderprogramm für das deutsche Hochschulsystem, stellten Bund und Länder zwischen 2007 und 2023 etwa 39 Milliarden Euro für den Ausbau der Studienkapazitäten an Hochschulen zur Verfügung. In der Folge soll mit der Bund-Länder-Vereinbarung zum Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ die Qualität von Studium und Lehre weiter verbessert werden. Dafür stellten Bund und Länder in den Jahren 2021 und 2022 gemeinsam jährlich circa 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Durch die umfangreiche und mittlerweile zeitlich unbefristete Förderung werden insbesondere weitere, unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten für WiKa an den Hochschulen geschaffen.

Pakt für Forschung und Innovation (PFI I–IV): Die 2019 beschlossene vierte Förderphase des PFI hat eine Laufzeit von 2021 bis 2030 und gilt für die DFG, die FhG, die HGF, die MPG und die WGL. Spezifisch auf WiKa ausgerichtete Maßnahmen werden vor allem unter der Zielsetzung „Die besten Köpfe gewinnen und halten“ durchgeführt. Allgemein finden sich hier Verpflichtungen, Entwicklungspfade für WiKa innerhalb, aber auch außerhalb der Wissenschaft aufzuzeigen und anzubieten.

Professorinnenprogramm: Mit dem 2008 beschlossenen Professorinnenprogramm zielen Bund und Länder darauf ab, die Zahl der Professorinnen an deutschen Hochschulen in Richtung Parität zu erhöhen und durch spezifische Maßnahmen die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen nachhaltig zu stärken. Im Jahr 2023 begann mit dem „Professorinnenprogramm 2030“ die vierte Phase des Programms, die bis 2030 andauern wird und mit einem Fördervolumen von insgesamt 320 Millionen Euro ausgestattet ist (hälftig von Bund und Ländern finanziert). In der zugrunde liegenden Bund-Länder-Vereinbarung werden als übergeordnete Ziele unter anderem genannt: die weitere Steigerung des Frauenanteils hin zu Parität in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebene, die Erhöhung der Planbarkeit wissenschaftlicher und künstlerischer Karrierewege sowie die Förderung der Karriere- und Personalentwicklung von „Nachwuchswissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur“.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG): Das 2007 verabschiedete WissZeitVG normiert die Rahmenbedingungen für den Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und AUFE in Deutschland. Das Gesetz wurde im Jahr 2016, auf Grundlage einer ersten Evaluation, novelliert. Insbesondere sollte WiKa durch die Novelle eine verlässlichere und längerfristige berufliche Perspektive geboten werden, indem die Laufzeiten der befristeten Arbeitsverträge an den Zweck der Befristung gekoppelt wurden. Im Jahr 2022 wurde eine Evaluation der 2016er-Novelle veröffentlicht. Diese hat unter anderem ergeben, dass die Befristungspraxis an Hochschulen und AUFE nach wie vor stark durch lange Befristungsphasen, eine erst späte Entscheidung über einen dauerhaften Verbleib in der Wissenschaft und einen immer noch hohen Anteil kurzzeitiger Verträge mit weniger als einem Jahr Laufzeit geprägt ist. Ferner stieg der Anteil der Drittmittelbefristung an den Hochschulen deutlich. Am 27. März 2024 beschloss das Bundeskabinett eine weitere Reform des WissZeitVG mit dem Ziel, die Planbarkeit und Verlässlichkeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase weiter zu verbessern.

A3 Aktuelle Themenfelder

Karriereperspektiven und Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft: In Bezug auf das Themenfeld Karriereperspektiven und Beschäftigungsbedingungen wurde der Diskurs in den vergangenen vier Jahren von mehreren Diskussionssträngen dominiert. Hierzu zählen die Reformvorschläge für das WissZeitVG, die befristeten, oft als „prekär“ bezeichneten Beschäftigungsbedingungen für Promovierende und Promovierte, die Weiterentwicklung der Personalstrukturen im Wissenschaftssystem sowie ein drohender Fachkräftemangel in Bezug auf hochqualifiziertes Personal. Die beiden zentralen Aspekte der Diskussion waren dabei weiterhin der hohe Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse von WiKa und die damit einhergehende mangelnde Planbarkeit der weiteren akademischen Karriere.

Chancengerechtigkeit und Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere: Aspekte der Chancengerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, die Förderung von Diversität insgesamt und die Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere werden weiterhin intensiv diskutiert. Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere werden damit begründet, dass sich die unsicheren Beschäftigungsperspektiven sowie die Mobilitätserwartungen an WiKa nur schwer mit der Entscheidung für Kinder vereinbaren ließen.

Qualitätssicherung in der wissenschaftlichen Qualifizierung: Seit dem BuWiN 2021 haben Beiträge zu Plagiatsvorwürfen bei Dissertationen von Personen des öffentlichen Lebens, zur Promotionspraxis in der Medizin und zur Sicherung der Qualität von sogenannten Industriepromotionen spürbar abgenommen. In den vergangenen vier Jahren fokussierte sich die Debatte hingegen auf die zunehmende Vielfältigkeit der Promotionsformen in Deutschland, unter anderem durch die Einführung des Promotionsrechts für HAWs in verschiedenen Bundesländern. Ein neues Thema, das zunehmend Aufmerksamkeit erfährt, ist die Wissenschaftskommunikation. Mit der Coronapandemie ist diese Form des Austauschs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft stärker in den Fokus gerückt und hat damit verbundene Qualitätsanforderungen sowie Bedarfe für den Kompetenzaufbau aufgedeckt.

Internationalisierung: Die Debatte zu internationalen Entwicklungen in der Wissenschaft und der Internationalisierung von Hochschulen bezieht sich überwiegend auf die Gruppe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler insgesamt und weniger spezifisch auf WiKa. Im Zentrum der Debatte stehen Veränderungen der wissenschaftspolitischen Weltkarte und Spannungsverhältnisse, die die sogenannte Forschungssicherheit in Deutschland herausfordern. Der Debatte folgend wollen hochschulpolitische Akteure internationale Kooperationen mit ausgewählten Partnern ausbauen und gleichzeitig stärker zwischen den Vor- und Nachteilen internationaler Kooperationen abwägen. Letzteres betrifft insbesondere den Umgang mit autokratischen Staaten wie der Volksrepublik China. Darüber hinaus verurteilten Akteure aus der Wissenschaft und der Politik den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit russischen Institutionen und Forschungsfördergelder für russische Institutionen wurden eingefroren. Gleichzeitig wurden Maßnahmen zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Ukraine umgesetzt.

Coronapandemie: Die im Zusammenhang mit der Coronapandemie stehenden Beschränkungen haben zumindest zeitweise auch die Arbeitsweise an Hochschulen und AUFE verändert. WiKa waren unter anderem von Verzögerungen in Forschungsprojekten, zum Beispiel durch erschwerten Zugang zu Bibliotheken und Forschungsgegenständen oder durch Laborschließungen, betroffen. Die gesamtgesellschaftlich beobachtbare erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die besonders Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern betraf, wirkte sich auch negativ auf Arbeitsproduktivität und Publikationstätigkeiten von WiKa aus.

A4 Begriffsdefinition

Neue Begrifflichkeit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase: Der Begriff „wissenschaftlicher Nachwuchs“ steht schon seit Längerem in der öffentlichen Kritik. Deshalb hat sich das Konsortium dazu entschlossen, den Begriff nicht mehr zu verwenden und stattdessen fortan den Begriff „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase“ zu gebrauchen (Akronym: WiKa).

Gleiches Grundverständnis von alter und neuer Begrifflichkeit: In seiner Kerndefinition unterscheidet sich der neue Begriff WiKa nicht vom Begriff „wissenschaftlicher Nachwuchs“. Auch unter WiKa werden primär Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefasst, die eine Promotion anstreben beziehungsweise im Anschluss an die Promotion eine akademische Karriere an Hochschulen und AUFE mit dem Ziel einer wissenschaftlichen Leitungsposition (in der Regel eine Lebenszeitprofessur) verfolgen. Diese Personengruppe ist gemäß Bundestagsbeschluss vom 18. Juni 2009 primär im Bericht zu behandeln.

Der BuWiK 2025 nimmt Promovierende und Promovierte als Ausgangspunkt der Analysen: Zur frühen Karrierephase zählen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in der Promotionsphase (R1) oder in einer frühen Postdoc-Phase (R2) befinden. Die fortgeschrittene Postdoc-Phase beziehungsweise Etablierungsphase (R3), zu der unter anderem Junior- und Tenure-Track-Professorinnen und – Professoren sowie Nachwuchsgruppenleitungen zählen, fällt nicht unter die frühe Karrierephase. Die R3-Phase ist jedoch weiterhin ein wichtiger Teil der akademischen Karriere und daher auch der Analysen im Bericht (s. Teil C).

Karrierewege im Anschluss an die Promotion (idealtypisch)

Lebenszeitprofessur/ wiss. LeitungspositionAUFER4 Fortgeschrittene Post- doc-Phase (u.a. Junior- und Tenure-Track- Professur, Nachwuchs- gruppenleitung)R3 Frühe Postdoc-PhaseR2 Akademische Karriere Unbefristete Beschäftigung mitSchwerpunkt Forschung (z. B. Senior Researcher) Qualifizierung im Bereich Forschung (z. B. Associated Researcher) Schwerpunktbereich Forschung Unbefristete Beschäftigung mit Schwerpunkt Lehre (z. B. Lehrprofessur, Senior Lecturer) Qualifizierung im Bereich Lehre (z. B. Associated Lecturer) Schwerpunktbereich Lehre Beschäftigung im Wissenschafts- management (z. B. Transfer, Studium und Lehre, Forschung- sinfrastruktur, Quali- tätsmanagement) Weiterer öffentlicher Sektor (wiss. Einrich- tungen, Stiftungen, Verbände, NGOs)Privatwirtschaft/ IndustrieSelbstständigkeit/ Gründung PromovierendeR1 Wissenschaft (Hochschulen und AUFE) Wirtschaft und Gesellschaft

Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an aktuelle Karrieremodelle beziehungsweise -darstellungen von Hochschulen und AUFE in Deutschland

Download:
Kopieren:

Vielfältige Karrierewege Promovierter innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems: Abbildung 2 zeigt die R-Phasen der wissenschaftlichen Karriere in Anlehnung an das EU- Framework for Research Careers (2023) und darüber hinaus die vielfältigen Karriereoptionen, die sich innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems für WiKa bieten.

A5 Daten und Klassifikationen

Im BuWiK werden wichtige Fragestellungen prioritär anhand von Daten der amtlichen Statistik bearbeitet. Daten der amtlichen Statistik werden regelmäßigen Validitätsprüfungen unterzogen und stellen aufgrund ihrer Fortschreibung und thematischen Breite eine Vielzahl an Kennzahlen für das Monitoring bereit.

Wenn Fragestellungen nicht mit Daten der amtlichen Statistik untersucht werden können, wird in diesem Bericht auf regelmäßige Erhebungen und Datenbestände im Längsschnitt zurückgegriffen. Hierzu sind hier in erster Linie die Daten des IAB-IN-CHER-Projekts Erworbener Doktorgrade (IIPED) zu nennen sowie ferner die National Academics Panel Study (Nacaps) und die Wissenschaftsbefragung sowie das Student Life Cycle Panel (SLC) des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW).

Ferner werden Einzelstudien und weitere Datenquellen ausgewertet, sofern für wichtige Fragestellungen weder amtliche Daten noch regelmäßige Erhebungen beziehungsweise Datenbestände vorliegen.